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Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung, Widerspruch

Der Antrag: einfacher als gedacht

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt – sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag ist formlos; ein Satz reicht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung."

⚠️ Das Datum zählt. Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab dem Tag der Begutachtung. Zwischen beidem können Wochen liegen. Warten Sie deshalb nicht, bis alles vorbereitet ist – stellen Sie den Antrag zuerst.

Wer den Antrag stellt, muss nicht die betroffene Person sein: Angehörige oder Bevollmächtigte können das übernehmen, bei fehlender Vollmacht mit Einverständnis.

Was danach passiert

Die Pflegekasse schickt Formulare und beauftragt eine Begutachtung – bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch einen entsprechenden Dienst.

Der Termin findet in der Regel zu Hause statt und wird angekündigt. Er dauert meist ein bis zwei Stunden.

Die sechs Bereiche

Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können sehr verschiedene Pflegegrade haben.

Bereich Worum es geht Gewicht
Mobilität Aufstehen, Gehen, Treppen, Umsetzen gering
Kognition und Kommunikation Orientierung, Erinnern, Verstehen, Entscheiden mittel*
Verhalten und Psyche nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr mittel*
Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Toilette hoch
Krankheitsbedingte Anforderungen Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien mittel
Alltag und soziale Kontakte Tagesgestaltung, Kontakte pflegen gering

* Von diesen beiden Bereichen zählt nur der höhere Wert.

Aus den Punkten ergibt sich ein Gesamtwert und daraus der Pflegegrad 1 bis 5.

Vorbereitung: der entscheidende Teil

Führen Sie ein Pflegetagebuch, ein bis zwei Wochen lang. Notieren Sie zu jeder Tätigkeit: Was gelingt allein? Wobei ist Hilfe nötig – Anleitung, Beaufsichtigung, teilweise oder vollständige Übernahme? Wie oft am Tag, wie lange?

Das ist kein Formalismus. Im Gespräch geht der Alltag verloren; auf Papier steht er.

Legen Sie bereit:

  • Arztbriefe, Entlassungsberichte, Befunde
  • Medikationsplan
  • Nachweise über Hilfsmittel
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Kontaktdaten behandelnder Ärzte

Bitten Sie eine Person dazu, die die Pflege kennt – Angehörige oder eine Pflegekraft. Sie ergänzt, was untergeht.

Der häufigste Fehler im Gespräch

Viele Menschen stellen sich im Beisein fremder Personen besser dar, als es dem Alltag entspricht. Das ist verständlich – und es kostet Punkte.

Schildern Sie einen durchschnittlichen schlechten Tag, nicht den besten. Wenn das Aufstehen an drei von sieben Tagen nicht allein gelingt, ist das die relevante Information.

Besonders leicht übersehen werden:

  • nächtlicher Hilfebedarf
  • Beaufsichtigung – auch wenn nichts „gemacht" wird, ist Anwesenheit Hilfebedarf
  • Anleitung: Wer angezogen wird, ist offensichtlich hilfebedürftig; wer jeden Schritt erklärt bekommen muss, ebenso
  • Schwankungen: gute und schlechte Tage gehören beide erwähnt
  • psychische Belastungen, Ängste, Antriebslosigkeit

Bei Demenz ist das entscheidend: Der Hilfebedarf liegt oft weniger im Körperlichen als in Orientierung, Antrieb und Beaufsichtigung.

Der Bescheid

Die Pflegekasse entscheidet und schickt den Bescheid. Fordern Sie das vollständige Gutachten an – Sie haben Anspruch darauf. Nur daraus wird ersichtlich, wie die einzelnen Bereiche bewertet wurden.

Die Kasse muss innerhalb einer gesetzlichen Frist entscheiden. Wird sie überschritten, kann eine Zahlung an Sie fällig werden – fragen Sie danach.

Widerspruch

Ablehnung oder zu niedriger Grad sind kein Endpunkt. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit.

  1. Fristwahrend widersprechen – formlos und schriftlich, Begründung darf nachgereicht werden
  2. Gutachten anfordern und durchgehen: Welche Bereiche sind zu günstig bewertet?
  3. Belege nachreichen: Pflegetagebuch, ärztliche Stellungnahme, Bericht des Pflegedienstes
  4. Bei Bedarf Beratung holen – Pflegestützpunkte und Sozialverbände beraten kostenfrei und unabhängig

Hält die Kasse an ihrer Entscheidung fest, steht der Weg zum Sozialgericht offen; das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Auch dafür gilt: Datum sichern, dann vorbereiten.


Dieser Beitrag beschreibt das Verfahren allgemein. Er ersetzt keine Pflegeberatung; im Einzelfall entscheiden Pflegekasse und Gutachten.

HÄUFIGE FRAGEN
Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist – ein Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung genügt. Wichtig ist das Datum: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab der Begutachtung. Stellen Sie den Antrag deshalb früh.
Was wird bei der Begutachtung bewertet?
Sechs Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Maßgeblich ist der Grad der Selbstständigkeit, nicht die Diagnose.
Wie bereite ich mich auf den Termin vor?
Führen Sie über ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch: Was gelingt allein, wobei ist Hilfe nötig, wie oft und wie lange. Legen Sie Arztbriefe, Medikationsplan und Hilfsmittelnachweise bereit. Bitten Sie eine Person, die die Pflege kennt, dabei zu sein. Und schildern Sie einen durchschnittlichen schlechten Tag, nicht den besten.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ist?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen – formlos und schriftlich reicht zunächst. Fordern Sie das vollständige Gutachten an; oft zeigt sich dort, welche Bereiche zu günstig bewertet wurden. Ergänzen Sie das Pflegetagebuch und ärztliche Stellungnahmen. Beratung bieten Pflegestützpunkte und Sozialverbände kostenfrei.