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Ambulanter Pflegedienst: Leistungen, Kosten, Auswahl

Zwei Töpfe, zwei Regeln

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen: Ein Pflegedienst erbringt Leistungen aus zwei verschiedenen Systemen, und jedes hat eigene Voraussetzungen.

Behandlungspflege Pflegeleistungen
Zahlt Krankenkasse Pflegekasse
Voraussetzung ärztliche Verordnung anerkannter Pflegegrad
Beispiele Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anziehen Körperpflege, Hilfe beim Essen, Mobilisation, Betreuung

Beides kann gleichzeitig laufen. Und für die Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad – nur eine Verordnung.

Behandlungspflege

Die häusliche Krankenpflege wird ärztlich verordnet, wenn medizinische Maßnahmen zu Hause nötig sind und ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden oder verkürzt werden kann.

Die Verordnung geht an die Krankenkasse und muss genehmigt werden. Der Pflegedienst übernimmt die Einreichung meist. Bei Erstverordnungen ist der Zeitraum oft kurz befristet; die Verlängerung braucht eine neue Verordnung – kümmern Sie sich rechtzeitig.

Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist befreit.

Pflegeleistungen

Setzen einen Pflegegrad voraus. Zur Wahl stehen:

Pflegesachleistung – der Pflegedienst erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegegeld – Auszahlung an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen.

Kombinationsleistung – anteilig beides. Wird ein Teil der Sachleistung nicht ausgeschöpft, gibt es anteilig Pflegegeld.

Dazu kommt der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1: ein monatlicher zweckgebundener Betrag für Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Tages- oder Kurzzeitpflege. Er wird häufig nicht abgerufen – fragen Sie ausdrücklich danach.

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Fragen vor der Unterschrift:

  • Welche Leistungen bieten Sie – Behandlungspflege, Grundpflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe?
  • Zu welchen Zeiten kommen Sie? Auch am Wochenende, auch abends?
  • Wie viele verschiedene Personen kommen zu mir?
  • Wer ist meine feste Ansprechperson?
  • Wie ist die Erreichbarkeit außerhalb der Einsatzzeiten?
  • Rechnen Sie direkt mit Kranken- und Pflegekasse ab?
  • Welche Leistungen muss ich selbst zahlen, und wie viel?
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Der Punkt mit der Zahl der Personen wird oft unterschätzt. Wechselnde Gesichter sind organisatorisch normal, für viele Pflegebedürftige aber die größte Belastung – gerade bei Demenz.

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben, bevor Sie unterschreiben. Er muss aufschlüsseln, was Kasse und was Sie tragen.

Was oft übersehen wird

Verhinderungspflege – wenn die pflegende Person ausfällt oder Urlaub macht, übernimmt die Pflegekasse für eine begrenzte Zeit im Jahr Ersatzpflege.

Kurzzeitpflege – vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel: Dafür gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Zuschuss für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder Türverbreiterungen.

Pflegeberatung – Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie, unabhängige Beratung. Pflegestützpunkte beraten neutral, also ohne eigenes Angebot im Hintergrund.

Wenn es nicht passt

Sie können den Pflegedienst wechseln. Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Vertrag und suchen Sie den neuen Dienst, bevor Sie kündigen – Kapazitäten sind knapp.

Bei Beschwerden über die Qualität wenden Sie sich zunächst an die Pflegedienstleitung, dann an die Pflegekasse oder die Heimaufsicht beziehungsweise zuständige Prüfstelle.

🔴 Wenn sich der Zustand verschlechtert

Wählen Sie die 112 bei: plötzlicher Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinsstörung, Lähmung oder Sprachstörung, schwerem Sturz mit Verdacht auf Bruch, starker Blutung.

Zeitnah ärztlich abklären lassen: neue Druckstellen oder offene Hautstellen, deutlich weniger Trinken, zunehmende Verwirrtheit, Fieber, rasche Gewichtsabnahme.

Außerhalb der Sprechzeiten hilft 116 117 – auch für Hausbesuche.


Dieser Beitrag erklärt Leistungsansprüche allgemein. Er ersetzt keine Pflegeberatung; Umfang und Anspruch klären Pflegekasse und Pflegestützpunkt im Einzelfall.

HÄUFIGE FRAGEN
Wer zahlt den ambulanten Pflegedienst?
Das hängt von der Leistungsart ab. Behandlungspflege wie Verbandwechsel, Medikamentengabe oder Injektionen wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse getragen. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung laufen über die Pflegekasse und setzen einen Pflegegrad voraus. Beides kann nebeneinander bestehen.
Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegedienst?
Für Leistungen der Pflegekasse ja. Für Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung nicht – die kann auch ohne Pflegegrad erbracht werden, etwa für einen Verbandwechsel nach einer Operation.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt. Pflegesachleistung bedeutet, dass ein Pflegedienst die Leistung erbringt und direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich anteilig kombinieren – das nennt sich Kombinationsleistung.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Der monatliche Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und ist zweckgebunden – etwa für Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Tages- und Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ins Folgejahr übertragen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, was in Ihrem Bundesland anerkannt ist.